Merzig (12.03.2012) – Zu der neuerlichen Stellungnahme des NARZ in dem Beitrag “NARZ weist kohlpharma-Vorwürfe zurück” auf DAZonline möchten wir ergänzend anmerken.

Wenn das NARZ nunmehr erklärt, dass es als Rechenzentrum in Kenntnis der rechtswidrig zuviel belasteten Millionen-Beträge „seit Bekanntwerden der Rechtsauffassung der Importeure“ im Juli
des vergangenen Jahres brauche, um vorhandene Daten transparent zu strukturieren, ist das ein Armutszeugnis. Richtig ist vielmehr, dass man sich erst nach der unlängst erfolgten Ankündigung der berechtigten Aufrechnung überhaupt des Themas angenommen hat. Im Übrigen ist es eine Selbstverständlichkeit, die keiner gesonderten rechtlichen Regelung bedarf, dass ein zur Zahlung eines Rabattes Verpflichteter Anspruch darauf hat zu erfahren, wer der Begünstigte ist.

Ebenso falsch ist die Behauptung des NARZ, der kohlpharma/MTKPHARMA bereits Ende Februar 2012 schriftlich mitgeteilt zu haben, die notwendigen Zusatzdaten erstmalig mit der Februar-Abrechnung und danach auch für die zurückliegenden Monate zu liefern. Das NARZ hat in dem besagten Schreiben vom 28.02.2012 lediglich angekündigt: “Hinsichtlich der Postbeamten- krankenkasse erhalten Sie Zusatzdaten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.”
Nach eindeutiger Klarstellung durch das BMG, dass die Importeure rechtswidrig mit Millionen-Beträgen zuviel belastet wurden, geht es nicht mehr darum, im Rechtstreit mit Krankenkassen die Rechtslage zu klären. Vielmehr steht eine Rückabwicklung der zuviel gezahlten Beiträge in der Diskussion.

Im Übrigen gilt die angesprochene Postbeamtenkrankenkasse nicht als gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V, so dass die Regularien im Hinblick auf die Weiterleitung gesetzlicher Rabatte hier nicht greifen.

Dagegen war von weiteren Daten anderer Krankenkassen in dem Schreiben des NARZ nicht die Rede. Vielmehr wurden kohlpharma/MTK-PHARMA unter Androhung der Einstellung der Inkassotätigkeit ultimativ aufgefordert zu bezahlen.

Wenn es um eine zielführende transparente Datenlieferung gegangen wäre, dann ist es aus Sicht der kohlpharma/MTK-PHARMA erst recht verwunderlich, wieso danach allen dem NARZ angeschlossenen Apotheken in einem Brief als „ultima ratio“ eine mögliche Belastung mit den offenen Beträgen angedroht wurde.

kohlpharma/MTK-PHARMA hat sich immer als Partner der Apotheke verstanden. Die neuerliche Auszeichnung (zehnmal in Folge!) als „Bester Apothekenpartner“ des Fachmagazins PharmaRundschau beweist das anhaltende Vertauen der Apotheken in uns. Wir finden es daher weiterhin nicht sachgerecht, die Apotheken mit den ausstehenden Beträgen belasten zu wollen und fordern das NARZ auf, das geschäftsschädigende Verhalten einzustellen und zur traditionell vertauensvollen gemeinsamen Sacharbeit zurückzukehren.