Merzig (16.09.2014) – Pünktlich zum Deutschen Apothekertag und der Expopharm singt die ABDA ihr wohlbekanntes Lied von der Notwendigkeit der Abschaffung der Importquote.
Neu ist die Begründung. Standen im letzten Jahr noch Lieferengpässe und angeblich mangelnde Einsparungen im Vordergrund der Argumentation, nutzt man nun die Aktualitäten und wirft Importeuren vor, das Einfallstor für Fälschungen zu sein.

Tatsächlich haben vor allem zwei Firmen, CC Pharma und Orifarm, von italienischen Groß-
händlern Ware bezogen, die sich als gestohlen erwiesen hat. Das ist schlimm und muß in der Zukunft vermieden werden. Dafür stehen zunächst einmal diese Firmen in der Verantwortung, die wie alle Importeure als Hersteller den strengen Auflagen des Arzneimittelrechts und der Aufsicht der Überwachungsbehörden unterliegen.

Die Importquote, die von den Apotheken im Sinne angemessener Kosteneinsparungen freiwillig deutlich übererfüllt wird (knapp 11% statt 5%), hat mit diesen Vorkommnissen rein gar
nichts zu tun.

Den Entscheidungsspielraum, den die ABDA fordert, hat der Apotheker nämlich bereits heute. Immerhin stehen über 50 Importeure miteinander in Wettbewerb um die Gunst des Apothekers. Wenn Sicherheitserwägungen in der Praxis der Apotheke so wichtig wären, und der Apotheker seiner „Türsteherfunktion“ gerecht werden will, wie das Dr. Andreas Kiefer als Präsident der Bundesapothekerkammer zu Recht fordert, hindert die Importquote daran nicht. Vielmehr müßte der Apotheker schlicht auffällig gewordene Firmen durch Mindereinkauf abstrafen und korrekt
arbeitende Firmen durch Mehreinkauf belohnen. Das nennt man Markt und der findet auch tatsächlich statt.

Ansonsten glänzt DAV-Chef Becker durch erstaunliche Unkenntnis. Tatsächlich durchlaufen Importeure – allerdings nur solange es sich um die immer seltener werdende national zugelassenen Präparate handelt – ein vereinfachtes Verfahren, da es nur um die Frage der therapeutischen Identität zwischen dem in Deutschland zugelassenen Original und dem importierten Präparat geht. Bei den von der EMA zugelassenen Präparaten zeigt der Importeur dieser lediglich den Vertrieb an, da die therapeutische Identität bereits feststeht. Laborprüfungen des Wirkstoffs finden durch den Hersteller statt, der die Präparate in den nationalen Märkten in Verkehr gibt. Laborprüfungen von Importeuren zu fordern ist nicht nur sachfremd, sondern letztlich auch undurchführbar. Mit gleicher Logik könnte Herr Becker Laborprüfungen von Apothekern und Großhändlern fordern, die unlängst große Mengen gefälschter Omeprazol-Präparate unwissentlich vertrieben haben.

Es bleibt auch Herrn Beckers Geheimnis, wie und für welchen Zeitraum er die Einsparungen durch Importe berechnet hat. In 2013 wurden laut Insight Health 35,5 Mio. Packungen importierter Präparate verkauft, die einen Umsatz zu Apothekenverkaufspreisen von immerhin
3,8 Milliarden machten. Die direkten Einsparungen betrugen ca. 300 Mio. Euro, die durch den Wettbewerb bedingten Einsparungen sind in unbekannter Höhe noch hinzu zu addieren. Auch Importeure zahlen übrigens Herstellerabschläge oder schließen Rabattverträge, was weitere Einsparungen bedingt.

Zu Recht unterstreicht die ABDA gleichsam die hohe Sicherheit der heutigen Arzneimittelver-
sorgung. Damit dies auch in Zukunft so bleibt sind die Importeure kohlpharma und EURIM gemeinsam mit den Originalherstellern, den Großhändlern und den Apotheken am Testprojekt securpharm beteiligt. Positiv bewerten wir auch die Forderung der ABDA nach Eingrenzung des „Graumarkts“. Unter „Graumarkt“ versteht man, daß Apotheker Ware, die sie günstiger als es der Großhandel könnte von Herstellern beziehen, an den Großhandel verkaufen. Daran hat kein Hersteller Interesse.