Merzig (24.06.2014) – Das gestern vorgestellte neuerliche Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen (SVR) ist in sich nicht schlüssig, verkennt wesentliche ökonomische Grundlagen und torpediert die inhabergeführte Apotheke.

Der Sachverständigenrat fordert die Aufhebung des Fremdbesitzverbotes und eine völlige oder erweiterte Öffnung des Mehrbesitzes und in der Folge die Bildung von finanzstarken Apothekenketten, in denen dann abhängige Apotheken effizienter sein sollen. Wettbewerb unter den Apothekern fordern, aber ein Oligopol an Kettenbetreibern befördern, ist nicht schlüssig. Oligopole neigen zur Kartellbildung und sind daher meist nicht im Interesse des Verbrauchers.

Zudem können Ketten weder eine bessere noch eine günstigere Versorgung bieten. Wirtschaftlichkeitsreserven ließen sich nur heben, wenn Ketten mit einer geringeren Honorierung zufrieden wären. Das ist eine unrealistische und betriebswirtschaftlich unsinnige Vorstellung. Kettenbetreiber kalkulieren zudem anders. Im Vergleich zum typischen Aufwand eines Inhabers in seiner eigenen Apotheke bräuchten Ketten etwa 20 Prozent mehr approbiertes Personal, das zunächst einmal finanziert werden muss und zudem auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Hier würden nur zusätzliche Kosten aufgebaut und mitnichten Skaleneffekte realisiert. Rund 21.000 Apotheken stehen heute miteinander in Wettbewerb. Da die Preisverhandlungen von den Kassen geführt werden, findet bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kein Preis-, sondern ausschließlich ein Qualitätswettbewerb im Interesse der Apothekenkunden statt.

Der vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Preiswettbewerb kann bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht funktionieren. So ist die Annahme, mit günstigen Abgabepreisen bei Rx-Präparaten „zusätzliche Nachfrage zu generieren“ absurd, da die ärztliche Verordnung das entscheidende Kriterium ist und bleiben muß.

Das SVR-Modell der einheitlichen Apothekenfestspanne (AFS) plus apothekenindividueller Handelspanne (AIH) würde den Druck auf den pharmazeutischen Großhandel weiter erhöhen und in wettbewerbsintensiven Lagen einen ruinösen Wettbewerb zu Lasten der Versorgungsqualität fördern. Dass der SVR offensichtlich weder den Apothekern noch seinem eigenen Wettbewerbsmodell traut, zeigt der Hinweis, dass „speziell in Regionen mit einer geringen Apothekendichte der Gefahr einer monopolistisch hohen AIH“ mit Versandhandel oder aber begrenzt dispensierende Hausärzte entgegnet werden soll. Wie die dispensierenden Hausärzte wiederum die Preise mit dem pharmazeutischen Großhandel aushandeln sollen, bleibt ein Geheimnis der Gutachter.

Ebenfalls nicht nachzuvollziehen ist, warum für den Sachverständigenrat Parallelimporte eine der Ursachen für Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Deutschland sein sollen. Importe sind per Definition Arzneimittel, die ins Land kommen. Damit können sie gegebenenfalls bestehende Engpässe lindern helfen. Falls die Gutachter allerdings Import und Export verwechseln sollten, bleibt festzustellen, daß Deutschland trotzdem ein Nettoimportland mit einem Volumen von gut
3 Mrd. Euro pro Jahr ist und importierte patentgeschützte und verschreibungspflichtige Präparate ein wesentlicher Bestandteil einer kostengünstigen Qualitätsversorgung sind. “Insgesamt kann man sich des Eindrucks schwer erwehren, dass der Sachverständigenrat kein wissenschaftliches, sondern vor allem ein interessengeleitetes Gutachten vorgelegt hat”, sagt Jörg Geller, Geschäftsführer von kohlpharma.